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Die Terminvereinbarung erfolgt verbindlich. Wenn dennoch ein Termin nicht wahrgenommen werden kann,
dann sollte die Absage spätestens 48 Stunden vorher - bei Montagsterminen am vorausgegangenen Freitag bis 14 Uhr - erfolgen, um anderen Patienten zu ermöglichen diesen Termin wahrzunehmen.
Wenn die Absage später als 48 h vor dem Termin (bzw. bei Montagsterminen s.o.) erfolgt, wäre ein Teil der ausgefallenen Einheit zu begleichen
(bei Erstgesprächen/Psychotherapieeinheiten 60 Euro, bei psychiatrischen Terminen 40 Euro)
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