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Absagen v. Terminen

Die Terminvereinbarung erfolgt verbindlich. Wenn dennoch ein Termin nicht wahrgenommen werden kann,

dann sollte die Absage spätestens 48 Stunden vorher - bei Montagsterminen am vorausgegangenen Freitag bis 14 Uhr - erfolgen, um anderen Patienten zu ermöglichen diesen Termin wahrzunehmen.

Wenn die Absage später als 48 h vor dem Termin (bzw. bei Montagsterminen s.o.) erfolgt, wäre ein Teil der ausgefallenen Einheit zu begleichen

(bei Erstgesprächen/Psychotherapieeinheiten 60 Euro, bei psychiatrischen Terminen 40 Euro)

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